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UPDATE 2 Notfallbetreuung

23.04.2020 - Die Notfallbetreuung wird ab Montag, 27.04.2020, auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet.

Update zu unserem Schreiben vom 23.03.2020

Liebe Apfelbäumchen-Eltern,

ab Montag, 27.04.2020, gilt eine neue Erweiterung der Notbetreuung. Nachstehend findet Ihr die Regelungen, die unsere Einrichtungen betreffen.

Für die Notbetreuung berechtigte Kinder:  

Berechtigt für die erweiterte Notbetreuung sind nun auch Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die/der Alleinerziehende

  • außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen UND
  • von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind UND
  • eine entsprechende Bescheinigung vorlegen (bei selbständig oder freiberuflich Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung) UND
  • durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind.

Zusätzlich bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigten oder des/der Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. 

Medizinische Voraussetzungen zur Teilnahme an der Notbetreuung: 

  • Bei Eltern, Kindern und weiteren im Haushalt lebenden Personen liegen keine Erkältungssymptome vor.
  • Sofern während des Betreuungsalltags Symptome eines Atemwegsinfekts auftreten, werden die Eltern unmittelbar gebeten ihr Kind abzuholen.
  • Kinder müssen derzeit grundsätzlich 24 Stunden symptomfrei gewesen sein, bevor sie die Einrichtung betreten.
  • Ausgeschlossen von der Notbetreuung sind Kinder, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder innerhalb der letzten 14 Tagen standen.

Betreuungskapazitäten: 

Die Notbetreuung kann nur in kleineren Gruppen durchgeführt werden. Sollten die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, warden vorrangig die Kinder aufgenommen,

  • bei denen einer der Erziehungsberechtigten oder die/der Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur nach § 1a Abs. 8 der Corona-VO tätig und unabkömmlich ist ODER
  • für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist ODER
  • die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.

Anmeldung: 

Wir bitten alle Eltern, für deren Kinder die Notbetreuung in Frage kommt, sich möglichst umgehend bei uns zu melden, damit wir für die kommende Woche planen können. Notwenig für eine Anmeldung sie diese beiden Formulare: 

Weitere Informationen: 

Informationen und Hintergründe zu den kommunalen und landesweiten Regelungen findet Ihr: 

Bleibt weiterhin gesund und bei guter Laune!

Liebe Grüße,
Andrea Kleinert

Raupe